Ein Studium aufzunehmen und dafür Geld aufzubringen, stellt eine wichtige Investition in Ihre eigene berufliche Zukunft dar. Diese kostet Sie für die Dauer Ihres Studiums - neben der Lebenshaltung – zur Zeit pro Semester ca. 100 Euro Studentenwerksbeiträge und Verwaltungsgebühren.
Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten betragen, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, je nach Region ungefähr 600 bis 800 EUR im Monat.
Um Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, bekommen Sie über die Studentenwerke verbilligtes Essen, preisgünstige Wohnmöglichkeiten und andere Vergünstigungen wie beispielsweise ermäßigte Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr.
Die meisten Studierenden in Baden-Württemberg finanzieren ihr Studium durch Zuschüsse ihrer Eltern und durch eigene Arbeit. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil der Studierenden nach den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert. Auch Studieninteressierte mit Migrationshintergrund können BAföG erhalten.
Hinsichtlich der Finanzierung durch die Eltern gilt es zu beachten, dass diesen das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bezahlt wird. Nur in Einzelfällen wird über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt. Genaueres hierzu erfahren Sie auf dieser Seite unten unter Anmerkungen "Kindergeldanspruch".
In einigen Fällen gibt es zur Finanzierung von Studierenden auch eine finanzielle Förderung durch Begabten-Förderwerke und private Stiftungen, die gezielt junge Menschen während des Studiums unterstützen. Die Vergabe richtet sich nach jeweils eigenen Kriterien der kirchlichen, parteigebundenen, gewerkschaftlichen oder staatlichen Einrichtungen.
Einen guten Überblick enthält das Buch „Förderungsmöglichkeiten für Studierende“ des Deutschen Studentenwerks oder die Website www.stiftungsindex.de
Unabhängig von BAföG-Leistungen und Begabtenstipendien kann ein Studien- oder Bildungskredit beantragt werden. Sie haben gegenüber der landeseigenen L-Bank, unabhängig von der Wahl des Studienfachs und Ihrer Kreditwürdigkeit, einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren (bis einschließlich WS 2011/12). Zuletzt lag der Zinssatz deutlich unter der Obergrenze von 5,5%. Modelle für Studienkredite, die nicht nur die Gebühren, sondern auch einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken, werden von unterschiedlichen Banken in Eigenregie angeboten. Wer sich dafür interessiert, sollte die einzelnen Angebote sorgfältig prüfen.
Anm.: Kindergeldanspruch
Neue Regelung:
Gegenwärtig haben Eltern - von Ausnahmefällen abgesehen - noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2009.
Ausnahmefälle:
Gemäß §32 Abs. 5 EStG wird in Einzelfällen aber auch über das 25. Lebensjahr hinaus noch der Kinderfreibetrag (Kindergeld) gewährt. Dies erfolgt in den Fällen, in denen ein Kind während der Schul- bzw. Berufsausbildung und des Studiums den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat. Die Weitergewährung erfolgt längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes. Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu.
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