Eine Zulassung zu einem Studiengang wird in der Zulassungssatzung geregelt. In dieser Satzung kann beispielsweise stehen, dass die Zulassung versagt werden kann, wenn der Prüfungsanspruch in einem gleichen Studiengang verlorengegangen ist. Die Hochschulen können dabei den Ausschluss auch auf Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt ausweiten. Diese Studiengänge müssen dann aber in der Satzung ausdrücklich genannt werden.
Dies bedeutet konkret, dass Sie sich auch Alternativen überlegen müssen. Hilfreich kann hierbei der Orientierungstest der Hochschulen in Baden-Württemberg sein (OT), den Sie online unter www.was-studiere-ich.de absolvieren können. Auch wenn Sie diesen Test vielleicht bereits vor Beginn Ihres bisherigen Studiums absolviert haben, ist es ein Werkzeug, dass Ihnen auch bei der Suche nach Alternativen helfen kann.