Versichern

Als Studierender müssen Sie grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.

Familienversicherung
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), können Sie bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und sind noch nicht dazu verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, sollte die Verdienstgrenzen einhalten, da Sie sonst aus der Familienversicherung fallen. Infos finden Sie unter: www.studentenwerke.de/pdf/JobbenFlyer2004_pdf.pdf

Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen (§ 8 SGB V) – etwa wenn eine Mitversicherung bei einer privaten Krankenkasse eines Familienmitglieds besteht. Den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bekommen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestand; bestand keine Mitgliedschaft, kann der Antrag bei allen gesetzlichen Krankenkassenversicherungen gestellt werden. Die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Hochschule für die Einschreibung vorzulegen.

 

Studentische Krankenversicherung
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs beziehungsweise bis zum Ende des 14. Fachsemesters gilt für Sie der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, Sie können also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings diesmal nur maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Unfallversicherung
Studierende sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen und damit bei allen Tätigkeiten versichert, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen (auch die Wege von und zur Hochschule). Hierunter können ebenfalls Exkursionen und Praktika fallen.

Weitere Informationen zum Thema:

www.bmg.bund.de/

www.service-bw.de

Merkblatt zur Krankenversicherung

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