Eine Zulassung zu einem Studiengang wird durch die Zulassungssatzung geregelt. In dieser Satzung kann beispielsweise stehen, dass die Zulassung versagt werden kann, wenn der Prüfungsanspruch in einem gleichen Studiengang verlorengegangen ist. Die Hochschulen können dabei den Ausschluss auch auf Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt ausweiten. Diese Studiengänge müssen dann aber in der Satzung ausdrücklich genannt werden.