Vergabeverfahren baden-württembergischer Hochschulen

Die baden-württembergischen Hochschulen wählen bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen, die auf Landesebene geregelt sind ("örtlicher NC"), 90 Prozent ihrer Studierenden aufgrund hochschuleigener Auswahlverfahren aus, und zwar nach Eignung und Motivation für den gewünschten Studiengang. Die Hochschulen müssen hierzu mindestens je ein schulisches und außerschulisches Kriterium der folgenden Liste berücksichtigen:

 

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. „Abitur“),
  • gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, d. h. die Noten, die für den Studiengang besonders relevant sind,
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (ab 2011),
  • Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifisches ehrenamtliches Engagement, Wettbewerbe etc.,
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs (ab 2011).

 

10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Diese berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne Einschreibung an einer deutschen Hochschule verstrichen sind; Näheres hierzu können Sie bei den Hochschulen erfragen.

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