Die baden-württembergischen Hochschulen wählen bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen, die auf Landesebene geregelt sind ("örtlicher NC"), 90 Prozent ihrer Studierenden aufgrund hochschuleigener Auswahlverfahren aus, und zwar nach Eignung und Motivation für den gewünschten Studiengang. Die Hochschulen müssen hierzu mindestens je ein schulisches und außerschulisches Kriterium der folgenden Liste berücksichtigen:
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Diese berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne Einschreibung an einer deutschen Hochschule verstrichen sind; Näheres hierzu können Sie bei den Hochschulen erfragen.