Studium und Dienst

Auch wenn Sie nach dem Abitur zuerst Ihren sozialen Dienst leisten müssen bzw. wollen, ist es für Sie auf jeden Fall sinnvoller sich schon zu Beginn oder während der Zeit des Dienstes für einen Studienplatz zu bewerben.

Sollten Sie während dieser Zeit einen Studienplatz bekommen und diesen wegen des Dienstes nicht antreten können, so bleibt Ihnen der Studienplatz trotzdem erhalten. Sie dürfen das Studium dann zum nächstmöglichen Termin aufnehmen.

In diesem Fall müssen Sie sich aber zu einem der beiden nächstmöglichen Termine noch einmal bewerben und fristgerecht die erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Sie werden dann vorrangig zum Studium zugelassen. Diese Regelung gilt für alle...

  • Wehr- und Zivildienstleistenden
  • Personen, die ein freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr, 
  • einen mindestens zweijährigen Entwicklungshilfedienst oder einen mehrmonatigen europäischen Freiwilligendienst ableisten
  • die ein Kind unter 18 Jahren oder andere pflegebedürftige Angehörige bis zu einer Dauer von drei Jahren betreuen und pflegen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier

 

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) hier oder unter www.fsj-baden-wuerttemberg.de

 

 

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