Auch wenn Sie nach dem Abitur zuerst Ihren sozialen Dienst leisten müssen bzw. wollen, ist es für Sie auf jeden Fall sinnvoller sich schon zu Beginn oder während der Zeit des Dienstes für einen Studienplatz zu bewerben.
Sollten Sie während dieser Zeit einen Studienplatz bekommen und diesen wegen des Dienstes nicht antreten können, so bleibt Ihnen der Studienplatz trotzdem erhalten. Sie dürfen das Studium dann zum nächstmöglichen Termin aufnehmen.
In diesem Fall müssen Sie sich aber zu einem der beiden nächstmöglichen Termine noch einmal bewerben und fristgerecht die erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Sie werden dann vorrangig zum Studium zugelassen. Diese Regelung gilt für alle...
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) hier oder unter www.fsj-baden-wuerttemberg.de