Numerus Clausus (NC)

Der „Numerus Clausus“ (zu deutsch "geschlossene Anzahl") ist ein Begriff, der für die Zugangsbeschränkung an Hochschulen steht: In vielen Fächern gibt es weniger Studienplätze als Bewerber, deshalb ist dort die Zulassung zum Studium begrenzt auf eine entsprechende Zahl von Bewerbern, und zwar meist entsprechend dem Notenschnitt im Abitur.


Jedoch ist der „NC“ kein von hochschulstart.de (ehemals ZVS), vom Land oder den Hochschulen vorher festgelegter Notenwert. In entsprechenden Übersichtstabellen wird deshalb lediglich die Note derjenigen/desjenigen Bewerberin/Bewerbers abgebildet, die/der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat. D.h. der Numerus Clausus ergibt sich daher in jedem Zulassungsverfahren neu auf Grund der Konkurrenz der aktuellen Bewerberzahl um die knappen Studienplätze.


Insofern können NC-Werte vergangener Semester zwar gewisse Tendenzen für die Nachfrage nach diesem Studiengang aufzeigen, sie sind aber von Semester zu Semester verschieden und haben aufgrund der sich ändernden Auswahlverfahren wenig Aussagekraft. Außerdem ist die Note nicht das alleinige Zulassungskriterium zu solchen Studienplätzen.

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