Der „Numerus Clausus“ (zu deutsch "geschlossene Anzahl") ist ein Begriff, der für die Zugangsbeschränkung an Hochschulen steht und bezieht sich auf die Anzahl der Studienplätze in einem bestimmten Studiengang, d.h. die Zahl der Studienplätze ist begrenzt. Die Verknüpfung NC und Notendurchschnitt kommt nun folgendermaßen zustande:
In vielen Fächern gibt es weniger Studienplätze als Bewerber, deshalb ist dort die Zulassung zum Studium begrenzt auf eine entsprechende Zahl von Bewerbern, die in der Vergangenheit meist entsprechend dem Notenschnitt im Abitur gereiht wurde. Deshalb wird der Abischnitt auch fälschlicherweise mit dem Begriff Numerus Clausus gleichgesetzt. Heutzutage zählt für diese Reihung nicht nur der Abischnitt, sondern es gelten noch weitere Kriterien (z.B. gewichtete Schulfächer, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch, Essay, Motivationsschreiben, Praktika, Berufserfahrung), die gewichtet und summiert werden. Somit ist es heute fast unmöglich zu sagen, welchen Abischnitt der Bewerber, der noch eine Zulassung erhalten hat, „brauchte“. Stattdessen wird heute der Grenzwert ermittelt, d.h. die Summe der Punkte, die der letzte Bewerber brauchte, um einen Studienplatz zu erhalten.
Der „NC“ ist somit kein von der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS), vom Land oder den Hochschulen vorher festgelegter Notenwert. In entsprechenden Übersichtstabellen wird deshalb lediglich die Note/der Grenzwert derjenigen/desjenigen Bewerberin/Bewerbers abgebildet, die/der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat. D.h. der Numerus Clausus ergibt sich daher in jedem Zulassungsverfahren - auf Grund der Konkurrenz der aktuellen Bewerberzahl um die knappen Studienplätze - neu.
Insofern können NC-Werte vergangener Semester zwar gewisse Tendenzen für die Nachfrage nach diesem Studiengang aufzeigen, sie sind aber von Semester zu Semester verschieden und haben aufgrund der sich ändernden Auswahlverfahren wenig Aussagekraft. Außerdem ist die Abinote zwar immer noch ein sehr wichtiges, aber nicht mehr alleiniges Zulassungskriterium zu solchen Studienplätzen.