Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland Ihr Abitur abgelegt haben, Ihren Wohnsitz noch im Ausland haben und in Baden-Württemberg studieren möchten, oder wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim
Regierungspräsidium Stuttgart,
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Tel. 0711 904-40700
Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.
Für ausländische Studienbewerber gilt, dass die Hochschulen selbst prüfen, ob ausländische Bildungsnachweise als Berechtigung zu einem Hochschulstudium anerkannt sind.
Für alle Interessenten an Fachhochschulstudiengängen in Baden-Württemberg ist das Ausländerstudienkolleg Konstanz die zentrale Anlaufstelle hinsichtlich Beratung und Zeugnisanerkennung.
Duale Hochschule: ebenfalls zentral (in Stuttgart)
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger für berufliche Zwecke (z. B. für die Bewerbung um eine schulische oder berufliche Ausbildung) muss beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. bei den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen „Wohnsitz-Bundesländer“ oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden.