Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife können Sie in Baden-Württemberg erwerben:
durch die Abiturprüfung
- an einem Gymnasium,
- an einem beruflichen Gymnasium, an der Berufsoberschule (Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule mit zweiter Fremdsprache),
- am Kolleg als Vollzeitschule nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
- am allgemein bildenden oder beruflichen Abendgymnasium (Unterricht teilweise berufsbegleitend) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
- an einem Gymnasium in Aufbauform mit Heim,
- an Freien Waldorfschulen.
weitere Möglichkeiten
- durch eine so genannte Schulfremdenprüfung (Abiturprüfung für Schulfremde), wenn Sie nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums sind;
- mittels einer Begabtenprüfung, die besonders befähigten Berufstätigen den Hochschulzugang erlaubt. Die Prüfung soll Bewerberinnen und Bewerbern, die für ein bestimmtes Fachgebiet besonders befähigt sind, den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Hierzu müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben;
- mittels einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für (ehemalige) Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Gymnasien mit fachgebundener Hochschulreife;
- durch eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für Absolventinnen und Absolventen der Technischen Oberschule und der Wirtschaftsoberschule;
- durch Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz;
- durch die Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums in Verbindung mit fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (Letzteres nur bei Universitäten und Pädagogischen Hochschulen);
- nach Diplomprüfung an einer Berufsakademie in Verbindung mit dem Zugang mit fachgebundener Hochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (nicht bundesweit als allgemeine Hochschulreife anerkannt).