Ca. 80% der Studiengänge sind zulassungbeschränkt, d.h. für die meisten Studienplätze müssen Sie sich direkt bei der Hochschule bewerben, an der Sie gerne studieren möchten. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierenden-sekretariaten/Zulassungsämtern/Studienbüros. Die Bewerbung um einen Studiengang erfolgt meistens mit einem Online-Bewerbungsbogen.
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird in bundesweit zulassungsbeschränkte und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge unterschieden.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bei diesen Studiengängen handelt es sich um die ehemals sogenannten "ZVS-Studiengänge", die nun von der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeeinrichtung der ZVS) in einem bundesweiten Verfahren koordiniert werden, wie z.B. Humanmedizin oder Tiermedizin.
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wenn Sie sich für einen auf Landesebene bzw. örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, bewerben Sie sich bei der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten. Bewerbungsfristen sind meistens der 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester und der 15. Juli für eine Bewerbung zum Wintersemester. Die Hochschulen können allerdings von dieser Frist abweichen und vorgezogene Fristen festlegen.
Achtung: Teile der Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren finden oftmals auch schon zu einem früheren Zeitpunkt statt.
Zulassungsfreie Studiengänge
Wenn Sie sich für einen der nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge interessieren, erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie sich an der Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Beachten Sie bitte, dass hierfür unterschiedliche Fristen gelten können.