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Akkreditierung zur Qualitätssicherung

Um ihre Qualität zu sichern, werden die Bachelor- und Masterstudiengänge in der Regel vorab einer Überprüfung unterzogen, wobei die "ländergemeinsamen Strukturvorgaben" der Bundesländer befolgt werden. Diese Überprüfung bzw. Feststellung der Qualität eines Studiengangs nennt man Akkreditierung.

Dabei prüfen externe Gutachter im Auftrag einer Akkreditierungsagentur, ob das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht (z.B. ob das Studienprogramm in der dafür vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden kann oder die Module an den Qualifikationszielen ausgerichtet sind). Ist dies der Fall, so erhält der Studiengang - bis zur nächsten Qualitätskontrolle befristet - ein entsprechendes Qualitätssiegel.  

Die Akkreditierung soll damit ihren Teil zu einer erfolgreichen Entwicklung eines „Europäischen Hochschulraums“ beitragen. Wichtig für diesen transparenten bzw. durchlässigen "Hochschulraum" ist vor allem auch die Möglichkeit der besseren Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen etwa durch Leistungspunkte.