Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. Die zur Promotion berechtigten Hochschulen - das sind in erster Linie die Universitäten - verleihen den Doktorgrad mit einem das Fachgebiet kennzeichnenden Zusatz, z.B. „Doktor der Naturwissenschaften“ (Dr. rer. nat.), „Doktor der Medizin“ (Dr. Med.) oder „Doctor of Philosophy“ (PhD).
Die meisten Universitäten bieten zur Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Rahmen von Forschungsförderung Promotionsstudiengänge an; darüber hinaus kann die Promotion an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen auch in sogenannten Doktoranden- oder Graduiertenkollegs erfolgen, deren Ziel die Qualifikation für Wissenschaft und Forschung ist.