Allgemeiner Hochschulzugang für Meister geplant

Entwurf des Gesetzes liegt zur Anhörung vor - Aus Fachhochschulen sollen "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" werden

 25.01.10 

Beruflich Qualifizierte sollen zusätzliche Möglichkeiten für ein Studium ohne Abitur erhalten. Der Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“ wurde jetzt vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben. Der Regierungsentwurf erweitere die Möglichkeiten für qualifizierte Berufstätige, auch ohne schulische Hochschulreife zu studieren, erklärten Ministerpräsiden Günther Oettinger und Wissenschaftsstaatssekretär Dietrich Birk.

Meister, die ein Studium aufnehmen wollten, das ihrer beruflichen Fortbildung fachlich nicht entsprach, müssen bisher eine Eignungsprüfung an der Hochschule absolvieren. Diese Eignungsprüfung solle entfallen, so Oettinger und Birk. Meistern und Gleichgestellten werde damit der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Auch andere beruflich Qualifizierte könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen (erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dreijährige Berufserfahrung, jeweils in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich) ein fachlich entsprechendes Studium aufnehmen. Erforderlich sei für diese Studienbewerber eine Eignungsprüfung an einer Hochschule. „Mit dieser Neuregelung stärken wir die Durchlässigkeit zwischen dem System der beruflichen Bildung und dem System der Hochschulbildung“, betonten der Ministerpräsident und der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.  

Außerdem sollen durch das geplante Gesetz die Fachhochschulen künftig die Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ erhalten. Birk: „Diese Bezeichnung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Fachhochschulen wissenschaftliche Einrichtungen mit hohem Qualitätsanspruch sind. Sie zeichnen sich dabei durch eine spezielle Anwendungsorientierung und eine besondere Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis aus.“