Die Berufsakademie hat seit dem 1. März 2009 den Status der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Durch diese Einfügung in das Hochschulsystem erhält die duale Ausbildung an der früheren Berufsakademie nach dem baden-württembergischen Modell eine noch höhere überregionale und internationale Anerkennung. Die „Duale Hochschule Baden-Württemberg" mit Sitz in Stuttgart ist, wie die anderen Hochschulen, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich eine staatliche Einrichtung.
Was hat es mit dieser Änderung im Rechtsstatus der Berufsakademie auf sich und was hat sich dadurch für die Studienbewerber bzw. die Studierenden sowie die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Partnerfirmen geändert?
Fragen und Antworten hierzu haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: