Studienplatz erhalten und Einschreibung (Immatrikulation)

Ganz unabhängig davon, ob Sie sich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang (mit entsprechender Studienplatzzusage) einschreiben (immatrikulieren) möchten, müssen Sie einige organisatorische Dinge beachten:

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei einer erfolgreichen Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang, erhalten Sie von der ZVS oder der Hochschule einen Studienplatzbescheid, den Sie umgehend schriftlich annehmen müssen, damit der Studienplatz nicht verfällt.

Zulassungsbeschränkte und Zulassungsfreie Studiengänge

Um als Studierender an einer Hochschule aufgenommen zu werden, müssen Sie sich an der jeweiligen Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Die Einschreibung erfolgt beim Studentensekretariat oder Immatrikulationsamt der Hochschule. Der Studierende erhält dann eine Matrikelnummer.

Für die Immatrikulation gelten bestimmte Fristen, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können oder die Ihnen im Zulassungsbescheid (Studienplatzzusage) mitgeteilt werden. Zu einem der vorgegebenen Termine müssen Sie dann im Studentensekretariat der Hochschule anhand einer Reihe von Unterlagen nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Studium erfüllen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt davon ab, um welche Hochschule es sich handelt und ob der Studienplatz zulassungsbeschränkt, -frei oder über die ZVS vergeben wird. In jedem Fall müssen Sie aber die Studienberechtigung nachweisen (in der Regel durch Vorlage des Schulabschlusszeugnisses), einen schriftlichen Krankenversicherungsnachweis erbringen, die Studiengebühren bezahlen sowie einen Sozialbeitrag leisten.

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