In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Voraussetzungen sind in der Regel:
Fachlich entsprechender Studiengang
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Studienberechtigung in einem Ihrer beruflichen Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang erhalten. Dies prüft die jeweilige Hochschule auf Antrag. Die Fristen für Antragsstellung in zulassungsbeschränkten Studiengängen sind der 1. Juni für eine Bewerbung zum Wintersemester, der 1. Dezember für eine Bewerbung zum Sommersemester.
Fachlich nicht entsprechender Studiengang
Besteht keine fachliche Entsprechung, können Sie die Studienberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Die Hochschulen führen die Eignungsprüfung durch. Antragsfrist für Ihre Zulassung zur Eignungsprüfung ist der 1. Februar eines Jahres.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Hochschulen.
Bestimmte Studiengänge können Sie über spezielle Eignungsprüfungen auch unter anderen Voraussetzungen studieren.
Voraussetzung ist in der Regel eine Berufsausbildung, zum Teil mit staatlicher Anerkennung. Die Eignungsprüfung bzw. Begabtenprüfung führen die jeweiligen Hochschulen durch.
Eine neue Fassung des Gesetzes zu Hochschulzugangsvoraussetzungen ohne Abitur des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier.