Studieren ohne Abitur

In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

 

Voraussetzungen sind in der Regel:

 

  • eine berufliche Fortbildung; anerkannte Fortbildungen sind: der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung oder einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg,
  • schriftlicher Nachweis der Hochschule über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung über den angestrebten Studiengang.

 

Fachlich entsprechender Studiengang

 

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Studienberechtigung in einem Ihrer beruflichen Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang erhalten. Dies prüft die jeweilige Hochschule auf Antrag. Die Fristen für Antragsstellung in zulassungsbeschränkten Studiengängen sind der 1. Juni für eine Bewerbung zum Wintersemester, der 1. Dezember für eine Bewerbung zum Sommersemester.

 

Fachlich nicht entsprechender Studiengang

 

Besteht keine fachliche Entsprechung, können Sie die Studienberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Die Hochschulen führen die Eignungsprüfung durch. Antragsfrist für Ihre Zulassung zur Eignungsprüfung ist der 1. Februar eines Jahres.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Hochschulen.

 

 

Bestimmte Studiengänge können Sie über spezielle Eignungsprüfungen auch unter anderen Voraussetzungen studieren.

 

  • Lehramtsstudium an Grund- und Hauptschulen an Pädagogischen Hochschulen.
  • Künstlerisches Studium an Kunstakademien, Musikhochschulen oder einer Fachhochschule für Gestaltung (Begabtenprüfung).
  • Studiengänge Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik an Fachhochschulen für staatlich anerkannte Erzieher/-innen, Heilpädagogen/-innen, Arbeitserzieher/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen und Erzieher/innen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung.
  • Pflegewissenschaftliche Studiengänge an Fachhochschulen für Altenpfleger/-innen mit staatlicher Anerkennung, Krankenpfleger/-schwestern, Kinderkrankenpfleger/-schwestern und Entbindungspfleger/Hebammen.

 

Voraussetzung ist in der Regel eine Berufsausbildung, zum Teil mit staatlicher Anerkennung. Die Eignungsprüfung bzw. Begabtenprüfung führen die jeweiligen Hochschulen durch.

 

Eine neue Fassung des Gesetzes zu Hochschulzugangsvoraussetzungen ohne Abitur des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier.

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