Allgemeine Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife können Sie in Baden-Württemberg erwerben:

durch die Abiturprüfung

 

  • an einem Gymnasium,
  • an einem beruflichen Gymnasium, an der Berufsoberschule (Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule mit zweiter Fremdsprache),
  • am Kolleg als Vollzeitschule nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
  • am allgemein bildenden oder beruflichen Abendgymnasium (Unterricht teilweise berufsbegleitend) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
  • an einem Gymnasium oder in Aufbauform mit Heim,
  • an Freien Waldorfschulen.

 

weitere Möglichkeiten

 

  • durch eine so genannte Schulfremdenprüfung (Abiturprüfung für Schulfremde), wenn Sie nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums sind;
  • oder Sie machen die Begabtenprüfung, die besonders befähigten Berufstätigen den Hochschulzugang erlaubt. Die Prüfung möchte Bewerberinnen und Bewerbern, die für ein bestimmtes Fachgebiet besonders befähigt sind, den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Hierzu müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben;
  • oder Sie legen eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für (ehemalige) Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Gymnasien mit fachgebundener Hochschulreife ab;
  • oder eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für Absolventinnen und Absolventen der Technischen Oberschule und der Wirtschaftsoberschule;
  • Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz;
  • Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums in Verbindung mit fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (Letzteres nur bei Universitäten und Pädagogischen Hochschulen);
  • Diplomprüfung an einer Berufsakademie in Verbindung mit dem Zugang mit fachgebundener Hochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (nicht bundesweit als allgemeine Hochschulreife anerkannt).

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