Hochschulzugang

Es gibt verschiedene Wege, die zu einem Studium in Baden-Württemberg führen: Welche Studienfächer Sie mit welchen Voraussetzungen studieren können, erfahren Sie hier:

 
Allgemeine Hochschulreife

Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Sie berechtigt uneingeschränkt bzw. nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.
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Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt – je nach Schultyp, an dem sie erworben wird – zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.
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Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.
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Besondere Anforderungen

Bewerber ohne Reifezeugnis müssen zur Aufnahme eines Studiums an einer Kunst- oder Musikhochschule sowie einer Fachhochschule für Gestaltung eine Begabtenprüfung absolvieren.
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Hochschulzugang ohne Abitur

In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
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Ausländische Bildungsnachweise

 

Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg erfolgt beim Regierungspräsidium Schule und Bildung Stuttgart (Anerkennungsstelle), Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 904 -40700. Für ausländische Studienbewerber sieht die Sache noch ein bisschen anders aus. Ob ausländische Bildungsnachweise als Berechtigung zu einem Hochschulstudium anerkannt werden, ist nicht mehr zentral geregelt. Über die Anerkennung entscheiden die Hochschulen selbst.
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