Was sind Studienbotschafter?

„Studienbotschafter“ sind Personen, die im Team Studieninteressenten an den Schulen Baden-Württembergs auf ansprechende Weise wichtige Informationen über das Studium und die Studienlandschaft Baden-Württembergs vermitteln, durch Vorträge oder andere Beiträge in Workshops, Diskussionsveranstaltungen etc. Zu diesem Zweck wählen wir Studienbotschafter aus den eingehenden Bewerbungen aus und bereiten sie in einem Workshop vor.

Als Studienbotschafter unterstützen und ergänzen Sie die Beratungsangebote der Arbeitsagenturen und Studienberatungsstellen. Sie sollen ausgehend von Ihrer persönlichen Geschichte im Sinne eines „Story-Telling“ (Wie kam ich zum Studium? Was soll man unbedingt beachten/machen? Welche Inhalte hat mein Studium?) den Weg zum Studium und die Anforderungen eines Studiums realistisch aufzeigen - etwaige Umwege eingeschlossen.

Wie werden Sie vorbereitet?

Sie werden in einem eintägigen Workshop (voraussichtlich im September/Oktober 2010) auf die Rolle des Studienbotschafters vorbereitet. Die Schulungen werden v.a. in Stuttgart, aber eventuell auch an anderen Orten stattfinden. In der Schulung erhalten Sie Materialien und Vortragsstrukturen, für Ihren Einsatz an der Schule und werden über die wesentlichen Inhalte der Studienlandschaft in Baden-Württemberg informiert.

Welches Profil erwarten wir?

  • Studierende, die im Wintersemester 2010/11 mindestens im 2. Semester an einer baden-württembergischen Hochschule studieren und ihr Studium frühestens 2012 beenden.
  • die im Wintersemester 2010/11 ihr Studium noch nicht beenden werden.
  • Studierende aller Fachrichtungen, besonders aus Ingenieur- und Naturwissenschaften.
  • Gerne auch Studierende mit Migrationshintergrund.
  • Studierende, die hinter ihrem Studium stehen.
  • Studierende, die offen, interessiert, zuverlässig und flexibel sind.

Welcher Aufwand erwartet Sie?

Sie werden an einem Tag geschult und informieren dann an den Schulen entweder im Unterricht oder bei speziellen Veranstaltungen, die in der Regel zwischen 120 und 180 Minuten dauern. Pro Semester sollten Sie bereit sein, ca. fünf Schultermine wahrzunehmen. Während Praxisphasen, Auslandsaufenthalten oder Praktika können Sie einfach aussetzen. 

Sie tragen sich in unserem internen Internetforum freiwillig für die Veranstaltungen ein, zu denen Sie gehen möchten und die Sie zeitlich besuchen können. Ihre Teilnahme erfolgt absolut ungezwungen! Sollten sich für eine Veranstaltung mehr Studienbotschafter eingetragen haben, als nötig sind, nehmen wir die abschließende Einteilung vor. 

Wie wird die Tätigkeit vergütet?

Für den Workshop sowie für jeden Einsatz an den Schulen erhalten Sie jeweils 75 Euro (etwaige Reisekosten sind hier bereits enthalten). Als Studienbotschafter sind Sie selbstständig tätig. Ihre Vergütung fällt unter die sog. "Übungsleiterpauschale", die einem steuerlichen Freibetrag von 2.100 Euro im Jahr entspricht. Auf BAFöG und Kindergeld hat diese Vergütung keine Auswirkung.

Wie ist die Tätigkeit mit anderen Verpflichtungen vereinbar?

Naturlich haben Ihre Verpflichtungen an der Hochschule Vorrang. Wenn Sie neben dem Studium noch eine Arbeitsstelle haben, so ist die Tätigkeit als Studienbotschafter davon weder rechtlich noch steuerlich berührt, da Sie als Studienbotschafter selbstständig arbeiten und Ihre Vergütung unter die Übungsleiterpauschale fällt, die einem steuerlichen Freibetrag von 2.100 Euro im Jahr entspricht. Daher hat diese Vergütung auch auf BAFöG und Kindergeld keine Auswirkung.

Was gilt für Studierende der Dualen Hochschule?

Studierende der Dualen Hochschule sind für uns von großer Bedeutung. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über das Programm Studienbotschafter. In der Regel erkennen Arbeitgeber schnell, wie sehr Sie auch beruflich von dieser Tätigkeit profitieren, da Sie dadurch Ihre sozialen Kompetenzen und Ihre Präsentationsfähigkeit verbessern. Gerne unterstützen wir Sie bei Zweifeln und Nachfragen. Außerdem stellen wir Ihnen vor bzw. nach einer Schulveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung für den Arbeitgeber aus.

Arbeits- und steuerrechtlich ist die Studienbotschafter-Tätigkeit mit Ihrem Ausbildungsvertrag aufgrund der selbständigen Tätigkeit und der sog. "Übungsleiterpauschale" problemlos vereinbar (siehe Absatz oben).

Die Duale Hochschule und ihre Standorte stehen hinter unserem Programm und freuen sich, wenn ihre Studierenden als Studienbotschafter unterwegs sind.

Wie können Sie sich bewerben?

Sie können sich ab sofort bewerben, wenn Sie dem obigen Profil entsprechen und an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren (es gibt keinen Bewerbungsschluss)

Im Herbst 2010 werden wir voraussichtlich die nächsten Studienbotschafter auf je eintägigen Workshops für ihre Tätigkeit ausbilden.

Füllen Sie als Bewerbung bitte möglichst ausführlich das Online-Formular aus.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Weitere Informationen?

Weitere Auskünfte erhalten Sie von uns per E-Mail (studieninfo(at)mwk.bwl.de) oder telefonisch unter Tel. 0711-279 2992.

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