Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, z.B. qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben.
So steht Meister/innen und Absolventen/-innen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen.
Damit sind - seit dem Wintersemester 2010/11 - Meister/innen und Absolventen/-innen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.
Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden: Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule erforderlich.
Die Hochschulen führen die Eignungsprüfung durch. Antragsfrist für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist der 1. Februar eines Jahres.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Hochschulen.
Studiengänge mit speziellen Eignungsprüfungen
Zur genaueren Information über diese neuen Zugangswege hat das Wissenschaftsministerium das Faltblatt „Studieren ohne Abitur“ herausgegeben.
Weitergehende Informationen einschließlich der Rechtgrundlagen erhalten Sie hier.