Es gibt verschiedene Wege, die zu einem Studium führen. Was und wo Sie in Baden-Württemberg mit welchen Voraussetzungen studieren können, erfahren Sie hier:
Allgemeine Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch das "Abitur", das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Man ist dadurch zum Studium sämtlicher Fächer berechtigt, die an Universitäten oder anderen Hochschulen angeboten werden.
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Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schultyp, an dem sie erworben wird, zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.
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Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen), wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.
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Besondere Anforderungen
Zur Aufnahme eines Studiums an einer Kunst- oder Musikhochschule sowie einer Fachhochschule für Gestaltung müssen Bewerber ohne Reifezeugnis eine Begabtenprüfung absolvieren.
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Hochschulzugang ohne Abitur
In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
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Ausländische Bildungsnachweise
Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg erfolgt beim
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 "Schule und Bildung" (Anerkennungsstelle)
Breitscheidstraße 48
70176 Stuttgart
Tel. 0711 904 -40700
Für ausländische Studienbewerber/innen wird die Frage, ob ausländische Bildungsnachweise als Berechtigung zu einem Hochschulstudium anerkannt werden, von den Hochschulen entschieden.
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