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Prüfungsanspruch verloren - was nun?

Kann man trotz des Verlusts des Prüfungsanspruchs weiterstudieren? Ist es möglich an ein einer anderen Hochschule weiter zu studieren?


Grundsätzlich gilt: Ein Hochschulwechsel ist auch nach Verlust eines Prüfungsanspruches im Sinne eines Studiengangwechsels möglich.

 

Zunächst entscheidet die jeweilige Hochschule aufgrund der Prüfungsordnung des jeweiligen Fachs, ob ein Prüfungsanspruch - durch Nichtbestehen einer Prüfung - verloren gegangen ist.

 

Sollte dies der Fall sein, ist die Frage zu klären, ob man in einem anderen Studiengang komplett von Neuem beginnen muss oder ob man sich die bisherigen Leistungen in einem Studiengang anrechnen lassen möchte und so einen Studiengangwechsel in ein höheres Semester anstreben kann.

 

Man muss sich also evtl. an jede Hochschule einzeln wenden. D.h. zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bedarf es einer gewissen Eigeninitiative, die sich aber sehr lohnen kann!

 

Folgende Schritte sind zu empfehlen:

  1. Überlegen was man weiterstudieren möchte. Informationen zum Fächerangebot in Baden-Württemberg erhält man über unsere Datenbank Studiengangsuche. (Bundesweite Studienangebote findet man unter "hochschulkompass")
  2. Kontaktaufnahme mit den Studienberatungsstellen der Hochschulen, Erkundigungen für einen Studiengangwechsel inklusive der dafür geltenden Modalitäten einholen. U.a. auch nach einer Einschätzung bzgl. der realistischen Chance für einen Wechsel fragen.

 

Alternativen:

  • Studiengangwechsel in einen komplett neuen Studiengang
  • Studiengangwechsel in ein höheres Semester

 

Grundsätzliches:

  • Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen
  • Zulassung zu einem Studiengang