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Hochschulzugang

Es gibt verschiedene Wege, die zu einem Studium führen. Was und wo Sie in Baden-Württemberg mit welchen Voraussetzungen studieren können, erfahren Sie hier:

 
Allgemeine Hochschulreife

Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch "das Abitur", das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Man ist dadurch zum Studium sämtlicher Fächer berechtigt, die an Universitäten oder anderen Hochschulen angeboten werden.
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Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schultyp, an dem sie erworben wird, zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.
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Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.
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Besondere Anforderungen

Bewerber ohne Reifezeugnis müssen zur Aufnahme eines Studiums an einer Kunst- oder Musikhochschule sowie einer Fachhochschule für Gestaltung eine Begabtenprüfung absolvieren.
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Hochschulzugang ohne Abitur

In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
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Ausländische Bildungsnachweise

 

Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. Schule und Bildung (Anerkennungsstelle), Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 904 -40700. Für ausländische Studienbewerber wird die Frage, ob ausländische Bildungsnachweise als Berechtigung zu einem Hochschulstudium anerkannt werden, von den Hochschulen selbst entschieden.
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