Akkreditierung

Zur Qualitätssicherung werden die Bachelor- und Masterstudiengänge unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen ländergemeinsamen Vorgaben einer Überprüfung unterzogen - der sogenannten Akkreditierung.

Im Auftrag einer Akkreditierungsagentur prüfen externe Gutachter, ob das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht (z.B. ob das Studienprogramm in der dafür vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden kann oder die Module an den Qualifikationszielen ausgerichtet sind). Ist dies der Fall, so erhält der Studiengang - bis zur nächsten Qualitätskontrolle befristet - ein entsprechendes Qualitätssiegel.  

Die Akkreditierung soll ebenso ihren Teil zu einer erfolgreichen Entwicklung eines durchlässigen „Europäischen Hochschulraums“ beitragen wie die Möglichkeit der besseren Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen.

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