Wenn Sie nun wissen, dass Sie gerne studieren möchten und auch wissen für welche Fächer Sie sich interessieren und welche für Sie in Frage kommen, so sollten Sie sich erkundigen, ob für diese Fächer Zulassungsbeschränkungen gelten. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie in unserer Studiengangs-Datenbank, auf den Seiten der Hochschulen oder den Internet-Seiten der ZVS.
Haben Sie Ihre Entscheidung bzgl. des zu studierenden Fachs dann endgültig getroffen, müssen Sie sich bewerben und in Studiengängen mit beschränktem Zugang auf die Zusage warten. Sollte es, z.B. aufgrund Ihrer Abschlussnoten für eine Zulassung im gewünschten Studiengang nicht gereicht haben, so haben Sie in diesem Studiengang nur die Möglichkeit zu warten und sich (frühestens) im nächsten Semester erneut dafür zu bewerben.
Sinnvoll ist es daher, sich für den Fall einer Nicht-Zusage schon überlegt zu haben, wie es dann für Sie weitergeht und welche Alternativen in Frage kommen. Auch die möglichen Alternativen benötigen nämlich häufiger eine gewisse "Vorlaufzeit" bzgl. Information und einzuhaltender Bewerbungsfristen.
Zur Verfügung stehende Wahlmöglichkeiten für abgelehnte Studienbewerber sind beispielsweise die Zeit mit einem Auslandsaufenthalt zu überbrücken, zu jobben oder eventuell auch mit einer Ausbildung zu starten.
Insbesondere, wenn Sie ein Studium anstreben, das auf konkrete Berufsfelder in Industrie und Wirtschaft vorbereitet (z. B. Ingenieurfächer, Architektur oder Betriebswirtschaft) kann eine Ausbildung im entsprechenden Bereich ganz allgemein sehr viele Vorteile haben. Allerdings gilt insbesondere im Hinblick auf einen Ausbildungsplatz, dass Sie gewisse Vorlaufzeit benötigen: Sie sollten sich mindestens ein Jahr vor dem Schulabschluss informieren, da Sie sich für einen Ausbildungsplatz ein Jahr vorher bewerben müssen.